Dein erster Triathlon: Das Regelwerk – das Einmaleins des Triathlons

Hast Du schon einmal einen Ikea-Schrank ohne Gebrauchsanleitung aufgebaut? Klappt, ist aber ein Wagnis, oder? Wenn man sich durch die, zugegebenermaßen nicht ganz kurze, Anleitung hingegen durchquält, steht der Schrank auch beim ersten Versuch. So ähnlich ist das im Triathlon mit dem Regelwerk. Klar kann man ein Rennen machen, ohne es gelesen zu haben. Mit Kenntnissen kommst Du aber definitiv sicherer ins Ziel. Deshalb stellen wir Dir heute einige der wichtigsten Regeln vor.

1) Der Neoprenanzug


Der Neoprenanzug dient in erster Linie dem Kälteschutz. Er unterliegt bestimmten Normen, wenn es um Materialdicke geht (Maximal fünf Millimeter) und darf keine zusätzlichen Vorrichtungen zur Erzeugung von Vortrieb aufweisen. Auch der Gebrauch des Anzuges ist klar geregelt: Ist das Wasser zu warm besteht die Gefahr, dass es den Sportlern im Anzug zu heiß wird, dass Athleten dehydrieren und in der Folge Kreislaufprobleme auftreten. Auf Seite 16 der DTU Sportordnung sind deswegen für alle Strecken bestimmte Temperaturgrenzen festgelegt. Ab einer bestimmten Temperatur wird zur Sicherheit des Athleten ein Neoverbot ausgesprochen. Bei Kurzdistanzen für Altersklassensportler ab 22 °C Wassertemperatur, bei Mitteldistanzen ab 23 °C, bei Langdistanzen ab 24 °C.

2) Die Windschattenregel


In den meisten Rennen ist Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer verboten. Ob ein Windschattenverbot gilt, oder nicht, kannst Du der jeweiligen Wettkampfausschreibung entnehmen. Nur bei ganz bestimmten Rennen kann der Veranstalter unter Erfüllung von Auflagen eine Windschattenfreigabe beantragen.
Die Windschattenzone ist zwölf Meter lang, gemessen von der Vorderkante des Vorderrades des Vordermannes bis zur Vorderkante des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers. Willst Du einen Konkurrenten überholen, musst Du das so schnell wie möglich machen. Dafür hast Du maximal 25 Sekunden Zeit. Auch wenn Du überholt wurdest, musst Du so schnell wie möglich (genauer gesagt, innerhalb von fünf Sekunden) die Windschattenzone hinter dem schnelleren Athleten verlassen.
Wenn Du dennoch beim Draften erwischt wurdest, kann der Kampfrichter gegen Dich eine Strafe Aussprechen. Die Windschattenregeln findest Du hauptsächlich auf Seite 19 der DTU Sportordnung.

3) Strafen


Ein Wettkampfrichter kann verschiedene Arten von Strafen aussprechen: Verwarnung, Zeitstrafe, Disqualifikation, sofortiger Ausschluss oder gar eine Sperre. Wobei letztere nicht durch das Wettkampfgericht, sondern eine Disziplinarkommission ausgesprochen wird.

Bei einer Verwarnung wegen Windschattenfahrens wirst Du vom Wettkampfrichter mit einem akustischen Signal sowie der Nennung Deiner Startnummer angesprochen und erhältst eine blaue Karte.

Ansonsten werden für Verwarnungen jeglicher Art gelbe Karten gezeigt. Eine solche Verwarnung wird bei einfachen Regelverstößen ausgesprochen, zum Beispiel wenn Du Dir einen unerlaubten Zeitvorteil verschafft hast. In der Regel musst Du die Aktion dann nur noch einmal regelkonform wiederholen, sodass der unfaire Vorteil ausgeglichen ist. Aber Vorsicht, bei mehr als zwei Verwarnungen wirst Du disqualifiziert.

Eine Zeitstrafe kann während des Radfahrens im Falle des Windschattenfahrens gegeben werden. Auch hier wirst Du mit einem akustischen Signal und der Nennung Deiner Startnummer angesprochen. Auch dann gibt es eine blaue Karte mit dem Zusatz des Kampfrichters zu Deiner Strafe.
Die Zeitstrafe beträgt bei der Sprintdistanz eine Minute, bei der Kurzdistanz zwei Minuten, bei der Mitteldistanz und der Langdistanz jeweils fünf Minuten. Auch hier darfst Du nicht mehr als zwei Karten erhalten!

Disqualifikation wird nur bei schwerwiegenden Regelverstößen angewandt und mit dem üblichen Vorgehen und einer Roten Karte angezeigt. Du kannst den Wettkampf zwar beenden, wirst aber nicht gewertet.

Es gibt auch noch den sofortigen Ausschluss, der Dich betrifft, wenn Du Dich grob unsportlich verhältst, beleidigst oder tätlich wirst. Eine Verwarnung vor einem sofortigen Ausschluss muss nicht ausgesprochen werden.

Auch bei Karten-Kombinationen (z.B. eine Gelbe und zwei blaue Karten) bist Du bei der dritten Karte disqualifiziert!

Helfer steht an der Radstrecke beim Allgäu Triathlon
Helfer steht an der Radstrecke beim Allgäu Triathlon

4) Fremde Hilfe im Rennen

Pleiten, Pech und Pannen: Was ist, wenn man auf der Radstrecke eine Reifenpanne hat? Die Sportordnung schreibt dann klar vor: Hilf Dir selbst! Denn ein Sportler darf keine fremde Hilfe im Falle eines Defekts annehmen – außer der Veranstalter hat einen Pannen-Service, der ihm zur Seite steht. Solltest Du also einen Defekt haben, musst Du alle nötigen Reparaturen selbst durchführen. Dazu solltest Du das nötige Werkzeug und Ersatzmaterial einpacken, denn Du darfst nichts von Helfern oder anderen Athleten annehmen.
Ebenso verhält es sich übrigens beim Schwimmen oder Laufen. Fremde Hilfe ist nicht erlaubt. Ausgenommen davon ist das Annehmen von Verpflegung in den gesondert ausgeschriebenen Bereichen zur Eigenverpflegung, die meist nur Rennen auf der Langdistanz haben. Für Informationen dazu solltest Du Dich an den jeweiligen Veranstalter wenden.

5) Musik im Rennen

Mit der richtigen Musik kannst Du Dich perfekt motivieren und die Beine laufen wie von alleine. Aber wie ist das während des Rennens? Darf man während des Rennens Musik hören?
– Nein, darf man nicht! Davon abgesehen, dass es in der Sportordnung heißt: „Die Teilnehmer dürfen einander weder behindern noch gefährden oder im Wettkampfablauf stören.“, was durch einen MP3-Player im Ohr sehr schnell passieren kann, gibt es sowohl für den Rad- als auch den Laufpart ein eindeutiges Verbot. „Außergewöhnliche Ausrüstung bleibt bis zu einer anders lautenden Entscheidung des Einsatzleiters ungenehmigt.“ Dieses Verbot umfasst nicht nur Kopfhörer, Handys und so weiter, sondern auch Kameras jeder Art.

6) Keep it clean

Gleich zu Beginn der DTU-Sportordnung geht es um den Umweltschutz: „Die Ausübung der DTU-Sportarten findet überwiegend in der freien Natur statt. Somit fühlen sich die DTU und ihre Landesverbände dem Erhalt und dem Schutz der Umwelt in besonderem Maße verpflichtet“, heißt es.
Für Teilnehmer, aber auch Veranstalter bedeutet das vor allem, möglichst keine Spuren in der Natur zu hinterlassen. Wahllos weggeworfene Flaschen, Papierchen oder andere Dinge sind dementsprechend absolut tabu und ein Grund für eine Strafe. Entsorgen kann man Dinge lediglich in markierten Zonen vor und nach Verpflegungsstationen.

Link zur DTU Sportordnung.

Alles rund um den ersten Triathlon gibt es in der Übersicht unseres Adventskalenders.

Link zur Adventskalender-Übersicht.

Foto: Stefan Leidenberger; Tom Mayer