Das Verbandsgericht als Teil der Verbandsgerichtsbarkeit ist zuständig für Entscheidungen bei Streitigkeiten zwischen dem BTV und seinen Mitgliedern oder Entscheidungen in Streitigkeiten seiner Organe. Es ist die Berufungsinstanz gegen Entscheidungen des Sportgerichts. Der/die Vorsitzende muss ebenso wie beim Sportgericht die Befähigung zum Richteramt haben.