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Mit der Saison 2025 gilt im deutschen Triathlonsport ein überarbeitetes Regelwerk. An sich nicht ungewöhnlich, doch in diesem Jahr hat die Deutsche Triathlon Union (DTU) ihre Sportordnung doch in wesentlichen Punkten angepasst. Besonders im Fokus steht dabei die Neuregelung von aerodynamischen Aufbauten und Flaschenhalterungen am Fahrrad – ein Thema, das in den vergangenen Jahren immer wieder für Diskussionen sorgte. Ziel der Überarbeitung, laut DTU, ist es, mehr Klarheit, Einheitlichkeit und Fairness für alle Athletinnen und Athleten zu schaffen und gleichzeitig den Kampfrichterinnen und Kampfrichtern eine eindeutigere Grundlage für ihre Entscheidungen an die Hand zu geben.

Komplexer Prozess der Formulierung

Die wohl bedeutendste Neuerung betrifft die erlaubte Größe und Platzierung von Heckaufbauten am Rad. Ab sofort dürfen am hinteren Teil des Fahrrads – also hinter der Sattelstütze – Halterungen und Flaschensysteme maximal eine Fläche von 30 mal 30 Zentimetern einnehmen. Flaschen dürfen diesen Bereich zwar überragen, jedoch ist die Anzahl auf zwei begrenzt – mit einem maximalen Fassungsvermögen von jeweils einem Liter. Auch integrierte Systeme im Rahmen dürfen künftig nicht mehr als zwei Liter Flüssigkeit beinhalten und die vertikale Linie durch die Hinterachse nicht überschreiten.

Diese Änderungen wurden nicht willkürlich festgelegt, sondern resultieren aus Rückmeldungen der Wettkampfpraxis, Abstimmungen mit dem Weltverband World Triathlon sowie Gesprächen mit Herstellern aus der Fahrradindustrie. Der Wunsch nach Regeln, die sich am Sichtkontrollprinzip orientieren – also für Kampfrichterinnen und Kampfrichter im Rennen tatsächlich überprüfbar sind – war dabei laut DTU ein zentraler Treiber. Denn bisherige Richtlinien ließen in vielen Fällen zu viel Interpretationsspielraum, insbesondere wenn es um individuelle Umbauten, Spezialanfertigungen oder neue aerodynamische Systeme ging, die dank 3D-Drucker in den letzten Jahren immer häufiger wurden.

Kampfrichter wurden geschult

Doch die neuen Regelungen bringen auch Herausforderungen mit sich – vor allem in der Übergangszeit. Kampfrichter müssen sich mit neuen Maßvorgaben und technischen Details auseinandersetzen, die im laufenden Renneinsatz schnell und sicher bewertet werden sollen. Gleichzeitig stehen auch Athletinnen und Athleten in der Verantwortung, sich frühzeitig über die neuen Vorgaben zu informieren und ihr Material entsprechend anzupassen.

Für die Kampfrichterinnen und Kampfrichter im Bayerischen Triathlon-Verband e.V. ist diese Umstellung kein Neuland. Bereits in den letzten Wochen wurden sie  geschult und auf die neuen Regelungen vorbereitet. In Schulungseinheiten wurden Fallbeispiele diskutiert, technische Vorgaben erläutert und die Konsequenzen für die praktische Umsetzung durchgespielt. Um ein genaueres Bild von den ersten Einschätzungen aus der Praxis zu erhalten, haben wir mit Oliver Schmidt gesprochen. Als Regelbeauftragter Nord im BTV begleitet er die Umsetzung der neuen Sportordnung hautnah  und weiß, wo die größten Stolpersteine, aber auch die größten Chancen liegen.

Hallo Oliver,

Eigenkonstruktionen und Aufbauten waren in den letzten Jahren zunehmend heiß diskutiert und eine Regelung war notwendig. Wo siehst Du die größten Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung der neuen Vorgaben im Wettkampfalltag?

Dass sich etwas ändern muss, war spätestens nach den bereits emotional geführten Diskussionen beim ein oder anderen Check-In im letzten Jahr allen klar gewesen. Wie umfassend die Änderungen dann allerdings besonders im Rad-Material-Bereich werden würden, das war so nicht abzusehen gewesen.
Die größten Herausforderungen sehe ich aktuell beim Check-In auf  Mittel- und Langdistanzen, weniger auf Sprint- oder Kurzdistanzen. Denn bei diesen Veranstaltungen kommen Räder mit den betroffenen Cockpits und Trinksystemen überwiegend zum Einsatz. Einerseits, weil ja tatsächlich viel Verpflegung transportiert werden muss, andererseits, weil hier aerodynamische Effekte, die zweifelsohne oft ein Mitgrund für die Aufbauten waren und sind, natürlich auch ins Gewicht fallen. Zu erwarten ist, dass Kontrollen beim Check-In in diesem Jahr wahrscheinlich etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen werden. Wir, als Kampfrichterinnen und Kampfrichter haben uns jedoch versucht bestmöglich darauf vorzubereiten und hoffen, dass es die Sportlerinnen und Sportler ebenso tun!

Portrait

Regelbeauftragter Nord, Oliver Schmidt

Wie hast Du die neuen Regelungen in den Schulungen an Deine Kolleginnen und Kollegen vermittelt, und welche Rückmeldungen hast Du aus dem Kampfrichter-Team bekommen?

Auch unter uns waren die Anpassungen des Regelwerks ein in Teilen sehr heftig diskutiertes Thema. Viele sind selbst Sportler und können nachvollziehen, wie schwierig eine erneute Anpassung des Setups ist. Auch ist es uns wichtig, mit und für die Sportlerinnen und Sportler zu arbeiten. Beim Check-In dann einen Aufbau abzulehnen ist auch für uns nicht immer leicht.
Auf jeden Fall aber haben wir viel Zeit investiert, um die Regeln möglichst eindeutig und durchgängig umsetzen zu können. Ich habe nach beiden durch die DTU veröffentlichten Versionen der Sportordnung Schulungen durchgeführt – es gab ja doch erst recht spät eine weitere Änderung im Bereich der Lenker. Meine Schulungsunterlagen mussten also noch einmal angepasst und die bereits geschulten Kampfrichter über die neue Regel nochmals unterrichtet werden. Rückmeldungen sind bisher noch keine eingetroffen, da es bisher in Bayern nur Veranstaltungen gab, wo wenig Aufbauten notwendig waren.

Gab es bereits erste Erfahrungen oder Rückmeldungen von Athletinnen und Athleten zu den Änderungen?

Ich habe bisher nur im Internet und auf verschiedenen weiteren Kanälen Diskussionen verfolgt. Dabei geht es zum Beispiel über Orginal-Anbauteile, die Hersteller noch anbieten, die aber nach dem aktuell gültigen Regelwerk nicht genutzt werden dürfte. Das ist natürlich schwierig und verwirrend für alle.
Ich bin mir recht sicher, dass es in diesem Jahr nochmals Anpassungen der Sportordnung geben wird. Ob das gut sein wird, weiß ich nicht.

Worauf werden Du und Deine Kollegen beim Check-In besonders achten?

Ersteinmal wird der Check-In wie gewohnt ablaufen und die gewohnten Dinge werden kontrolliert werden, wie z.B., ob die Startnummer am Rad befestigt und die Rohrenden am Lenker (wenn Vorhanden) geschlossen sind. Dann wird der Fokus schon auf den Neuerungen liegen: wie und wo sind Radflaschen am Lenker und am Heck angebracht und passen diese in den vorgegebenen Rahmen? Alles, was auf dem Oberrohr befestigt werden darf, ist, glaube ich, sehr schnell überprüft.
Ich bin ehrlich: Was mir aktuell noch fehlt, ist eine einheitliche Richtlinie mit welchen Hilfsmitteln wir diese Maße überprüfen sollen. Dazu hätte ich mir eine Vorgabe gewünscht. Wenn man eine Vorgabe macht, sollten auch die Kampfrichter das entsprechende „Werkzeug“ dafür bekommen, mit denen sie diese zweifelsfrei umsetzen können. Das wäre im Interesse aller.

Beim Challenge Roth, das wurde nun bekannt, werden Ausnahmen gelten. Wie sehen diese aus und warum waren sie notwendig?

Das stimmt so nicht: Bei der Challenge gibt es keine Ausnahme. Der Bayerische Triathlon-Verband hat keine Ausnahmegenehmigung erteilt, da auch kein Ausnahmeantrag eingegangen ist. Das TeamChallenge hat seine Durchführungsbestimmungen angepasst. Im speziellen geht es dabei um die „Heckregel“ und um Toolboxes, welche vom Hersteller des Rades als Originalzubehör angeboten werden (als Beispiel BMC). Wenn sie fester Bestandteil des Rahmens sind ooder an- bzw. abmontiert ist, findet die Regel beim Challenge Roth keine Anwendung.
Hintergrund ist, dass kleine Farradrahmen mit diesen Toolboxen und ihrem Getränkehaltern in die von der DTU vorgegebenden Dimensionen von 30×30 cm reinpassen, Fahrräder mit größeren Rahmen müssten aber ihre Toolbox abbauen.
Es ist aber sowieso zu erwarten, dass sich die Sportordnung in diesem Bereich noch einmal ändern wird.

Vielen Dank!

Foto: Gerhard Müller

Die Deutsche Triathlon Union (DTU) hat die überarbeitete Sportordnung für 2025 veröffentlicht. Vorausgegangen waren, Bezug nehmend auf Feedback aus der Community, von der DTU forcierte Abstimmungsprozesse mit dem Weltverband World Triathlon und der Fahrradindustrie zu aerodynamisch wirksamen Aufbauten. Die neue Version der Sportordnung ist seit Mitte April gültig.

„Wir sind froh, dass wir den Kampfrichterinnen und Kampfrichtern und auch den Athletinnen und Athleten ein klares, verständliches Regelwerk an die Hand geben können“, sagt Jan Philipp Krawczyk, Vizepräsident Kampfrichter- und Veranstaltungswesen. Die von der DTU Ende Februar veröffentlichte Sportordnung 2025 hatte versucht, den Umgang mit aerodynamisch wirksamen Aufbauten – etwa Trinksystemen oder Werkzeugboxen – präziser zu regeln – In der Folge gab es allerdings vermehrt Nachfragen zur Regelauslegung, obwohl das Ziel gewesen war, für mehr Klarheit, Fairness, Einheitlichkeit und Transparenz und damit für weniger Interpretationsspielraum zu sorgen.

„Wir wollten vor allem zwei Dinge erreichen. Die Kampfrichterinnen und Kampfrichter sollten mit möglichst klaren, sichtkontrollbasierten Regeln arbeiten können. Und wir wollten den Athletinnen und Athleten mehr erlauben.“

Mehr Klarheit und mehr Erlaubnis

Durch das konstruktive Feedback zur Sportordnung kam ein Prozess in Gang, bei dem sich auf Initiative der DTU der nationale Verband mit dem Weltverband und der Fahrradindustrie abstimmte, um die in diesem Bereich vom Weltverband vorgegebenen bisher sehr offen gehaltenen Regelungen zu überarbeiten.

„Das Ergebnis ist nun mehr Klarheit und mehr Erlaubnis“, so Krawczyk und fügt an: „World Triathlon war dankbar, dass wir das Fass aufgemacht haben. Das ist ein Meilenstein und zeigt, dass die DTU nicht verkomplizieren wollte, sondern aktiv eine Lösung geschaffen hat, die international Wirkung entfalten konnte.“

Die wichtigsten Änderungen und Klarstellungen sind:

Mitgeführte Behälter insbesondere für Getränke, Werkzeuge, Ersatzteile oder Nahrungsmittel müssen aus unzerbrechlichem Material sein und sind inklusive deren Befestigung unter Beachtung der nachfolgenden Punkte erlaubt.

Grundsätzlich gilt dabei …
… die Regelung für das Heck ab der Sattelstütze entgegen Fahrtrichtung
… die Regelung für das Oberrohr ab dem Ansatz des beweglichen Anteils des Lenkkopfes bis zur Sattelstütze
… die Regelung für den Lenker und alle Lenkeranbauten ab dem beweglichen Teil des Lenkkopfes in Fahrtrichtung.

Heck: Alle angebrachten Halterungen, Behälter, Flaschenhalter et cetra müssen komplett in einen imaginär gesetzten Rahmen von 30x30cm passen. Flaschen dürfen darüber hinausstehen. Maximal sind zwei Flaschen bis jeweils 1 Liter Inhalt erlaubt.

Ausnahme Heck: Im Rahmen integrierte Getränkesysteme, dürfen
– größer als 30 x 30 cm sein,
– insgesamt nicht mehr als 2 Liter enthalten,
– aber die vertikale Linie durch die Hinterachse nicht überragen.

Zusätzlich dürfen keine Anbauten entsprechend der Heck-Regelung angebracht werden.

Oberrohr: Alles, was am Oberrohr befestigt wird,
– darf die komplette Länge nutzen,
– aber nur, ab Oberkante Oberrohr gemessen, maximal 10 cm hoch und
– nicht breiter als das Oberrohr selbst sein.

Bei Kombination mit angebauten, beweglichen Teilen am Lenker muss ein Gelenk vorhanden sein und kein Körperteil darf auf Teilen der Rahmenkonstruktion oder der Anbauteile aufgelegt werden.

Lenker: Gemessen von der untersten Kante der Ellbogen-/Armauflage (falls keine vorhanden ist, von der untersten Kante des Ellenbogens des Athleten in der beabsichtigten Aero-Position) müssen sich alle angebrachten Gegenstände auf dem Lenker oder Armauflieger (Flaschen, Halterungen, Behälter, et cetera) innerhalb von
– maximal 25 cm in Richtung des Sattels und
– maximal 20 cm in der Höhe und
– maximal bis zum vordersten Punkt des Lenkers oder des Armaufliegers und
– maximal bis 2 cm zum höchsten Punkt des Vorderrades
befinden.

Kein Körperteil darf auf den angebrachten Gegenständen, Flaschen, Halterungen, Behältern et cetera aufgelegt werden. Die Arme dürfen von oben nicht überdeckt werden. Insgesamt sind 2 Liter an Volumen erlaubt.

Die folgenden Komponenten sind von dieser Regelung ausgenommen, unterliegen aber weiterhin den Bestimmungen der Sportordnung § 23.2, 23.3 und 23.9
– Fahrradcomputer
– Fahrradcomputerhalterung
– Handgriffe
– Schalthebel

Die Sportordnung ist hier einzusehen.

Foto: TSV Harburg Triathlon