Zweitstartrecht für die Saison 2026 – Antrag bis 30. April möglich
Für die Saison 2026 kann ab sofort das Zweitstartrecht beantragt werden. Dieses bietet Athletinnen und Athleten die Möglichkeit, in einer deutschen Triathlon-Liga für einen anderen Verein zu starten, unabhängig davon, bei welchem Verein der DTU-Startpass geführt wird.
Zu beachten ist: Das Zweitstartrecht kann pro Saison nur einmal vergeben werden und gilt ausschließlich für einen einzigen weiteren Verein. Gleichzeitig darf in der laufenden Saison nur für ein Team in den Ligen gestartet werden – entweder für den Erst- oder den Zweitverein. Der Antrag muss vollständig online eingereicht und bis spätestens 30. April von beiden beteiligten Vereinen freigegeben sein. Erst nach dieser Freigabe erfolgt die endgültige Genehmigung durch die Deutsche Triathlon Union. Mit der Erteilung des Zweitstartrechts erlischt automatisch das Startrecht für den Erstverein in allen Ligamannschaften für den Rest des Jahres.
Details zur Beantragung gibt es bei der DTU (Link).
Foto: Julian Rohn

Julian Rohn, frei
Christine Waitz