Zurück im Wettkampfmodus: Handlungsempfehlung für Veranstaltungen

In diesen Tagen werden die ersten Veranstaltungen dieses Sommers im Gebiet des Bayerischen Triathlon-Verbands genehmigt. Mit Spannung erwarten alle Beteiligten die geänderten Bedingungen und hoffen auf sportliche Highlights. Im Folgenden stellen wir Veranstaltern Auszüge aus dem Konzept der DTU vor, die einige der wichtigsten Punkte für die Durchführung eines Wettbewerbs umfassen.
Bitte beachten Sie dabei immer, dass zahlreiche für ein genehmigungsfähiges Veranstaltungskonzept nötigen Details nur schwer pauschalisiert werden können. Vieles hängt von den lokalen Gegebenheiten und der Einschätzung der örtlichen Behörden ab. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn wir Ihnen als Landesverband, neben der sportrechtlichen Genehmigung, beratend zur Seite stehen können.

Eckpunkte Handlungsempfehlung für Veranstaltungen

[accordion titles=”Ziele der Maßnahmen^Allgemeine Maßnahmen für die Veranstaltung:^Maßnahmen in einzelnen Bereichen des Wettkampfes:” type=”toggle” type_style=”” sc_id=”sc349982880224″]Das Ziel der ausgearbeiteten Maßnahmen muss sein, die im Rahmen der Eindämmung der Virusinfektion erlassenen Vorschriften einzuhalten und den Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten.
Des Weiteren soll die hygienische Situation bei Triathlon und Triathlon-verwandten Veranstaltungen verbessert und somit das Infektionsrisiko reduziert werden.^  

  • Schutzmaßnahmen für Helfer*innen und Sportler*innen
    Für die Helfer*innen und das Organisationsteam wird das Tragen von Mundschutz zur Pflicht. Des Weiteren werden Teilnehmer*innen und Zuschauer angehalten, bzw. verpflichtet, analog zu den Landesverordnungen in bestimmten Bereichen, ebenfalls Mundschutz auf dem Veranstaltungsgelände zu tragen.
    In Bereichen, wo es zu einem geringeren Abstand kommen kann, werden Plexiglas- und / oder Klarsichtfolienwände aufgestellt. Hierzu zählt zum Beispiel die Startunterlagenausgabe.
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  • Zuschauer
    Die Anzahl der Zuschauer ist – dort wo es möglich ist – zu begrenzen. Wenn möglich sollte auf Anreize für Zuschauer (Catering, Einrichtung von „Hotspots“) verzichtet werden. Tribünen werden unter Einhaltung der Sitzabstände aufgebaut oder auf den Aufbau wird verzichtet.
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  • Unbeteiligte Dritte
    Der Schutz unbeteiligter Dritter wie Spaziergänger oder Anwohner der Wettkampfstrecken erfolgt durch möglichst umfassende Information. Sie sind so zu leiten, dass es nicht zu einer Ballung entlang der Wettkampfareale kommt.
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  • Desinfektion
    An Stellen auf dem Veranstaltungsgelände mit erhöhter Personenfrequenz werden Ständer mit Handdesinfektion aufgestellt. Diese Bereiche sind zum Beispiel Startunterlagenausgabe, Wechselzone, Zielbereich und Nachzielbereich. In den aufgestellten mobilen Toiletten sollen Desinfektionstücher und eine Handdesinfektion bereitgestellt werden.
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  • Informationen an Teilnehmer*innen und Zuschauer*innen
    Informationen zu den Hygienerichtlinien werden im Vorfeld auf der Website und in der Athleteninformation kommuniziert. Im Rahmen der Veranstaltung weisen Plakate und Flyer, sowie Lautsprecherdurchsagen darauf hin.
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  • Öffentliche Bereiche und Programmpunkte
    So weit wie möglich wird auf nicht essentielle Programmpunkte verzichtet (Wettkampfbesprechung, Siegerehrung, Catering).
    Die Begegnung von Personen wird so weit wie möglich vermieden, z.B. durch Trennung der Laufwege, geregelte Übergänge, Abstandsmarkierungen.
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  • Ordnungspersonal
    Das Ordnungspersonal auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird aufgestockt und entsprechend den aktuellen Vorschriften des Landes unterrichtet und sensibilisiert.
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  • Rettungsdienste
    Mit den Rettungsdiensten werden im Vorfeld entsprechende Konzepte erarbeitet, die die Vorschriften des Landes berücksichtigen.
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    • Bereich Wechselzone:
      1. Es wird für den Check-In (der Zeitraum, in dem die Teilnehmer*innen ihre Fahrräder in die Wechselzone bringen) genügend Platz vorgehalten.
      2. Um die Anzahl an Teilnehmer*innen beim Check-In zu reduzieren, erfolgt das Einchecken der Räder nach Startnummernblöcken. Ein Check-In zur vorgegebenen Zeit ist zwingend erforderlich.
      3. Die Markierungen für die Räder auf den Radständern sind so angebracht, dass der Mindestabstand zwischen den Rädern eingehalten wird. Die Größe des Teilnehmerfeldes wird an die Platzverhältnisse angepasst.
      4. Die Plätze in der Wechselzone sind fest vergeben, um Infektionsketten nachvollziehen zu können.
      5. Nach dem die Teilnehmer*innen ihr Rad eingecheckt haben, verlassen sie die Wechselzone an anderer Stelle als dem Eingang.
      6. In der Wechselzone werden keine Wechselzelte aufgestellt. Der Wechsel zwischen den einzelnen Disziplinen erfolgt am Rad. Bei längeren Distanzen wird ein ausreichend dimensionierter Wechselbereich abgegrenzt.
      7. Nach den einzelnen Wettkämpfen holen die Teilnehmer*innen ihre Räder wieder aus der Wechselzone (Check-Out). Dieser erfolgt nach vorgegebener Einteilung in Blöcke.
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    • Bereich Schwimmen:
      1. Beim Schwimmen wird es keinen Wellenstart mit mehreren 100 Teilnehmer*innen im Wasser geben. Es wird der sogenannte Rolling Start (alle 5 Sekunden 3 Athleten aus drei getrennten Startkanälen) von Land aus angewandt. Dadurch wird eine Entzerrung des Teilnehmerfeldes gleich zu Beginn des Rennens vorgenommen. Beim Duathlon gilt diese Startweise analog für die erste Laufdisziplin.
      2. Der Streckenverlauf, der mit Bojen markiert ist, wird flüssiger gestaltet und 90° Kurven vermieden. Somit wird ein evtl. Gedränge an Wendebojen vermieden.
      3. Am Schwimmausstieg werden die Athleten in verschiedene Kanäle mit entsprechendem Abstand geleitet.
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    • Bereich Radstrecke:
      1. Auf der Radstrecke ist ein Windschattenfahrverbot (Abstand zum vorausfahrenden Athleten von 12m) für die Teilnehmer*innen Pflicht. Ergänzend ist beim Überholen ein Abstand von 2 einzuhalten.
      2. Auf der Radstrecke wird es keine Verpflegungsstelle geben und somit der Kontakt Helfer – Teilnehmer*in reduziert.
      Bei Langdistanzen sind Verpflegungsbeutel denkbar, die auf Tischen bereitliegen und sich die Teilnehmer*innen selbstständig nehmen.
      3. Für den Radaufstieg und –abstieg können Kanäle eingerichtet werden, damit ein hintereinander auf-, bzw. absteigen erreicht wird.
      4. Die Strecke ist entweder ein Rundkurs oder eine ausreichend breite Wendepunkt-Strecke.
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    • Bereich Laufstrecke:
      1. Auf der Laufstrecke wird ebenfalls eine Abstandsregelung eingeführt. Diese richtet sich nach den aktuell geltenden Vorschriften des Landes.
      2. Die Strecke ist entweder ein Rundkurs oder eine ausreichend breite Wendepunkt-Strecke.
      3. Das Angebot an den Verpflegungsstellen auf der Laufstrecke wird stark reduziert. Alternativ können hier auch Verpflegungsbeutel oder vorher bereitgelegte persönliche Verpflegung zum Einsatz kommen. Diese werden ebenfalls von den Teilnehmer*innen selbstständig genommen.
      4. Die Entsorgung findet direkt an den Verpflegungsstellen durch den Athleten selbst in vorgesehene Behälter statt.
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    • Bereich Ziel:
      1. Helfer im Ziel fordern die Teilnehmer auf, sich nicht im Zielbereich aufzuhalten und in den Nachzielbereich zu gehen. Medaillen werden nicht verteilt, sondern liegen zur Mitnahme bereit.
      2. Die Verpflegung findet mittels Verpflegungsbeuteln und eigenständiger Getränkeentnahme statt.
      3. Es werden keine Duschmöglichkeiten angeboten.
      4. Die Ergebnisse werden nur online bereitgestellt.
      5. Es wird keine Massage angeboten.

    [/accordion]

    Den gesamten Leitfaden der DTU können Sie hier herunterladen.

    Dieser umfasst unter anderem die oben genannten Eckpunkte in ausführlicher Weise (Seite 6 bis 9), einen Leitfaden zur Kontrolle und Durchsetzung der Abstandsregeln (Seite 10) und detaillierte, weiterführende Informationen mit schematischen Zeichnungen zu den Eckpunkten (Seite 11 bis 17).

    © Text: Christine Waitz; [7.07.2020]; Bild: BTV