Versicherungsschutz für virtuelle Veranstaltungen
Nach wie vor ist ein gemeinsames Sporttreiben oder sogar Messen nicht möglich. Deshalb startet auch die Saison 2021 mit einigen virtuellen Wettkämpfen. Doch ist die individuelle Rekordjagd auf den heimischen Strecken überhaupt versichert? Eine Anfrage bei der ARAG Sportversicherung, bei der der BTV, und damit auch seine Mitgiedsvereine versichert sind, bringt Licht ins Dunkel.
Sämtliche Online-Trainingsangebote von Vereinen deckt der Versicherungsschutz der ARAG Sportversicherung ab. Auch für individuell durchgeführte Wettkämpfe signalisieren die Verantwortlichen grünes Licht. In der Anfrage des BTV heißt es: „Darüber hinaus besteht für die Dauer der „Corona-bedingten“ Einschränkungen für die Vereinsmitglieder auch Versicherungsschutz aus der Sport-Unfallversicherung während der individuellen sportlichen Aktivität (Einzeltraining). Auch für virtuelle Triathlonveranstaltungen der bei der ARAG versicherten Landesverbände möchten wir den Versicherungsschutz bestätigen.“
Einige Bedingungen müssen erfüllt sein
Um einen zuverlässigen Schutz zu haben, muss der Veranstalter Mitgliedsverein im BTV sein, Teilnehmende müssen sich vorab online angemeldet haben und der Wettkampf muss einen klaren Rahmen (Datum, Distanz, Zeitfenster) haben.
Für detaillierte Informationen steht Mitgliedsvereinen die Geschäftsstelle des BTV zur Verfügung.
© Text: Christine Waitz; [22.04.2021]; Bild: BTV