Zusammenarbeit zwischen Verein und Schule: Wie durch SAGs beide profitieren können

Sportarbeitsgemeinschaften (SAGs) sind Kooperationen zwischen Vereinen und Schulen. Verantwortlich für dieses Kooperationsmodell zeigt sich das bayerische Landesamt für Schule. Das Ziel: Einerseits Schülerinnen und Schülern nach Ende des Schultages weitere Sportangebote bieten zu können, andererseits Vereine zu stärken und zu fördern. Die Antragsfrist für Vereine läuft bis 31. Oktober.

Einzige Voraussetzung für die Einrichtung einer Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) ist ein volljähriger Übungsleiter mit der Qualifikation für die entsprechende Sportart (z.B. C-Trainer). Mindestens 10 Schüler sollten für eine SAG gefunden werden, dabei können Schüler auch von mehreren Schulen kommen (schulübergreifende SAG). Zunächst ist das Sportangebot, das als verpflichtende Schulveranstaltung gilt, ein Schnupperangebot für Schülerinnen und Schüler. Mittel- bis langfristig können Vereine so jedoch Nachwuchs generieren. Auch besteht die Möglichkeit mit SAGs Hallenkapazitäten zu erlangen.

Die Vorteile der SAGs in der Übersicht:

(Quelle: LASPO)

für die Schülerinnen und Schüler:

  • freiwilliges Sportangebot
  • sinnvolle Freizeitgestaltung
  • Erleben von Gemeinschaft
  • Sport als Grundlage einer gesunden Lebensführung

für den Verein:

  • Gewinnung neuer Mitglieder
  • Talentsichtung und -förderung
  • zusätzlicher staatlicher Zuschuss zur Vereinspauschale

Weitere Pluspunkte:

  • Alle SAGs sind Schulveranstaltungen. Damit sind alle beteiligten Kinder und Jugendlichen durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung abgesichert.
  • Die Mitgliedschaft im Verein ist nicht erforderlich, sollte aber mittel- bis langfristig auf freiwilliger Basis angestrebt werden.

Mehr Informationen zu Durchführung und Beantragung finden Sie hier.

© Text: Christine Waitz; [1.10.2021]; Foto: Christoph-Felix Schmidt